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1. Einladungen:
Jedes vom Verband ki-shin-tai anerkannte Dojo kann authorisierte Aikiom Aikido Lehrer einladen, um Trainingseinheiten abzuhalten. Das Entgelt hierfür bestimmt sich durch individuelle Vereinbarung. Dabei sollte der Schwerpunkt auf Trainer bzw. aktive Mitglieder des ki-shin-tai gelegt werden, um die Beziehungen innerhalb des ki-shin-tai zu festigen und zu vertiefen. Diese Trainingseinheiten dürfen nicht als Lehrgänge ausgestaltet werden. (Statut: Genehmigung durch techn. Sekretär notwendig).
2. Lehrgänge
Lehrgänge sind Trainingseinheiten, die über den Rahmen des gewöhnlichen, kontinuierlichen Trainingsbetriebes hinausgehen. Hinsichtlich der Abhaltung haben Lehrgänge des Verbandes oberste Priorität. Diese sind Lehrgänge, die der Verband organisiert und finanziert (Verbandslehrgänge). Um eine ausreichende Teilnehmerzahl und die finanzielle Durchführbarkeit der Verbandslehrgänge zu gewährleisten, bedürfen andere Lehrgänge innerhalb des Verbandes (Dojo - Lehrgänge) der Genehmigung durch den technischen Sekretär. Dieser hat die Abhaltung des jeweiligen Dojo- Lehrganges zu untersagen, falls die finanzielle Durchführbarkeit von Verbandslehrgängen aufgrund zu erwartender geringer Teilnehmerzahlen gefährdet erscheint. Die Trainerkosten für Trainer des Verbandes bei Lehrgängen sind festgelegt und betragen bis auf weiteres mindestens:
1. kaidan aikiom aikido (EUR 7,23) 2. kaidan aikiom aikido (EUR 14,53) 3. kaidan aikiom aikido (EUR 21,8) 4. kaidan aikiom aikido (EUR 29,06) 5. kaidan aikiom aikido (EUR 36,33)
Diese Preise verstehen sich pro Stunde exklusive sonstige Spesen.
ab 6.kaidan aikiom aikido ist eine Einladung nur mehr im Rahmen eines Lehrgangs möglich
3. Verbandslehrgänge:
Sind solche die vom technischen Komitee gemeinsam mit dem technischen Leiter erstellt werden und finanziell vom Verband unterstützt werden.
4. Shidoshakai:
Ist ein Lehrgang mit Lehrern des ki-shin-tai . Er ist für Mitglieder des Dojo- Ausschusses verbindlich. Kaidan-Anwärter müssen auf ihm vorgestellt werden.
5. Yudanshastage:
Ist ein Lehrgang ab 1.kaidan aikiom aikido . Er soll zu Weiterbildung von Kaidanträgern dienen. Die Teilnahme von Lehrern ist verpflichtend.
6. Dojo:
Ein Dojo definiert sich aus folgendem Tatbestand:
1. Fixe Trainingseinheit an einem fixen Ort. 2. Fixe Lehrperson
7. Dojozertifikat:
Auf Antrag über den technischen Sekretär kann vom technischen Leiter ein Dojozertifikat vergeben werden. Die Vergabe dieses Zertifikat muss vom Doshu persönlich unterzeichnet werden. Dieses erklärt die technische Qualifikation der ansuchenden Person analog zu den Bestimmungen des aikiom honbu dojos und definiert die Lehr und Prüfungsberechtigung innerhalb des Verbandes. Es ersetzt keinesfalls die Urkunden des aikiom honbu dojo. Voraussetzung für das Zertifikat ist eine fixe Lehreinheit innerhalb eines Dojos des Verbandes und die Teilnahme an Shidoshakais. In bestimmten Fällen kann auch eine Person ohne ein Dojo innerhalb des Verbandes das Zertifikat erhalten. Dies muss der techn. Leiter mit dem techn. Komitee in einer Abstimmung beschliessen. Das Zertifikat ist alle 2 Jahre zu erneuern, sonst ruht die Berechtigung. Durch das Zertifikat bekommt der Ansuchende Sitz und Stimme im Dojo- Ausschuss. Weiters erhält er die Berechtigungen laut Statut § 8.7.1 und § 8.7.2. Das Zertifikat unterteilt sich in: Shidoin (mit shidoin Ausbildungsbestätigung von aikiom honbu dojo ), Fukoshidoin (mit fukushidoin Ausbildungsbestätigung von aikiom honbu dojo)
8. Prüfungen: Prüfungen sind laut Statut § 8.7.1.1 und § 8.7.1.2 geregelt. Im Falle einer Kaidanprüfung muss der Prüfling mindestens ein halbes Jahr vor der gewünschten Prüfung dem Shidoshakai vorgestellt werden. Im Falle einer Prüfung ab dem 3. kaidan aikiom aikido muss diese auf einem Lehrgang stattfinden.
9. Kaidan-Grade : Kaidan-Grade werden ausschliesslich vom aikiom honbu dojo vergeben. Fremde Aikido Grade (Dan Grade werden nur bis zum 2.Dan und nach eingehender Überprüfung durch das aikiom honbu dojo anerkannt!!)
10.Hakama
Ab dem 3.kyu aikiom aikido ist der Hakama verpflichtend zu tragen. Bis zum 3.kyu aikiom aikido steht es dem SchülerIn frei den Hakama zu tragen oder auch nicht. Auf Verbandslehrgängen gilt Hakamatrageerlaubnis für alle . In Bezug auf Farben sind alle ausser dem weissen Hakama erlaubt. Der weisse Hakama wird ab 6.kaidan aikiom aikido mit dem dunkelroten Gürtel erlaubt.
Aikiom Aikidoverband ki-shin-tai
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